Rechtliche Rahmenbedingungen

  •  Psychotherapeuten/Innen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
  • Die gesetzliche Absageregelung besagt, dass Therapiestunden, die nicht innerhalb von 48 Stunden vor der nächsten Stunde abgesagt werden, kostenpflichtig sind. 
  • Ausnahme bei Erkrankung mit Krankmeldung. Es wird jedoch im vertrauensvollen therapeutischen Rahmen eine für beide Seiten gute Lösung angestrebt.
  • Das Honorar ist unmittelbar nach der Stunde oder per Überweisung zu begleichen. Die Honorarnote wird unmittelbar nach der Stunde oder am Monatsende nach Vereinbarung ausgehändigt.
  • Die Honorarhöhe wird auf Anfrage persönlich mitgeteilt und vereinbart.
  • Es gibt die Möglichkeit der Teilrefundierung durch die Krankenkasse (bei Angabe der Diagnose auf der Honorarnote). Eine Liste mit den Kostenzuschüssen kann bei der ersten Therapiesitzung ausgehändigt werden.
  • Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 50 Minuten.
  • Das Psychotherapie-Setting wird individuell je nach Schweregrad der Problematik vereinbart. Zu Therapiebeginn meist 1x wöchentlich und im weiteren positiven Verlauf kann auf 10, 14 Tage o.ä. ausgeweitet werden. 
  • Die Psychotherapiedauer richtet sich ebenso nach dem Schweregrad und der Komplexität der Problematik und wird zu Beginn der Psychotherapie eingeschätzt und besprochen.

Alle rechtlichen Rahmenbedingungen der Psychotherapie sind durch das 

Psychotherapiegesetz

EWR-Psychotherapiegesetz

EWR-Psychotherapieverordnung 

geregelt.

Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie ÖBVP bietet dafür auch Auskunft und Information im Internet. https://www.psychotherapie.at